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AGB

1. Auf die Vertragsbeziehungen zu unseren Kunden finden ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung.

Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen unserer Kunden können wir nur dann anerkennen, wenn wir ihre Geltung ausschließlich und schriftlich zugestimmt haben.

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2. Durch seine Unterschrift auf dem Anmelde- oder Unterrichtsformular oder einem Exemplar dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen erkennt der Kunde deren Gültigkeit an.

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3. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen der getroffenen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auf das Schriftformerfordernis kann mündlich nicht verzichtet werden. Insbesondere sind die für uns tätigen

Lehrkräfte/Trainer nicht befugt, Änderungen oder Ergänzungen der getroffenen Vereinbarungen vorzunehmen oder Zusicherungen abzugeben, die von den vertraglichen Abmachungen abweichen.

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4. Durch die Unterzeichnung des Anmeldeformulars kommt der Unterrichtsvertrag zu den vereinbarten Konditionen zustande.

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5. Der Kunde ist berechtigt, die Einrichtungen der Bewegung und Balance WillIch zu den angegeben Öffnungszeiten und den angegebenen jeweils zugeteilten Kurse zu benutzen.Die Zeiten der Kurse werden jeweils im Einzelnen bekannt gegeben.

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6. Das Vertragsverhältnis hat eine Laufzeit von drei Monaten. Danach kann der Unterrichtsvertrag bei Einhaltung einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende (31.3./30.6./30.9./31.12.) gekündigt werden. Die Kündigung hat durch eingeschriebenen Brief zu erfolgen. Den Zugangsnachweis trägt der Kündigende.

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7. Das Vertragsentgelt für den ersten Monat ist spätestens bis zum Ende dieses Monats zu entrichten, die Entgelte für die folgenden Monate jeweils zum ersten des Monats im Voraus. Gerät der Vertragspartner mit zwei Monatsraten in Rückstand und ist ihm schriftlich mit Fristsetzung die Trainings- und

Unterrichtsleistung noch einmal angeboten worden, so wird der gesamte Restbetrag für die Mindestvertragszeit fällig. Dem Vertragspartner bleibt vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

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8. Die Rechte aus dem Unterrichtsvertrag kann der Kunde nur in Ausnahmefällen und mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von uns auf Dritte übertragen. Hat der Kunde die Unterrichtsgebühr nicht oder nicht in voller Höhe rechtzeitig bezahlt, so kann ihm die Teilnahme am Unterricht

untersagt werden.

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9. Wir führen den Unterricht mit qualifizierten und geeigneten Lehrkräften durch. Der Unterrichtsort bzw. -zeit wird von uns bestimmt. Bei Änderungen wird der Teilnehmer durch einen Aushang oder in anderer geeigneter Weise rechtzeitig davon unterrichtet.

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10. Wir behalten uns vor, einen Kurs wegen zu geringer Beteiligung oder aufgrund anderer von uns nicht zu vertretender Umstände mit einem anderen vergleichbaren Kurs zusammenzulegen, zu verschieben oder ausfallen zu lassen. Bei Ausfall kann der Kunde nach seiner Wahl in einen anderen angebotenen Kurs überwechseln oder vom Unterrichtsvertrag zurücktreten. Im Falle eines solchen Rücktritts erhält der Kunde etwaig bezahlte Vergütung zurückerstattet. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, kann der Kunde nicht geltend machen.

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11. Für den Fall, dass wir einzelne Unterrichtsstunden (z.B. durch den Ausfall einer Lehrkraft) nicht durchführen können, werden diese zeitnah nachgeholt. Die Kündigung des Unterrichtsvertrages während der vereinbarten Dauer ist nicht möglich. Das Recht zur Kündigung

gem. § 627 BGB (außerordentliche Kündigung bei Diensten höherer Art) ist ausgeschlossen. Das Recht zur fristlosen Kündigung, die schriftlich zu erfolgen hat, bleibt unberührt.

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12. Eine vorübergehende Einschränkung der Benutzung der Bewegung und Balance WillIch aufgrund von Reparaturen oder Renovierungsarbeiten berechtigt nicht zur vorzeitigen Kündigung des Vertrages oder Minderung des Beitrages, wenn dadurch der Unterrichtsbetrieb nicht nachhaltig eingeschränkt wird.

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13. Jeder Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Bewegung und Balance WillIch während der Sommerferien in Nordrhein-Westfalen für drei Wochen geschlossen bleibt. Während der übrigen Schulferienzeit wird eingeschränkter Unterricht angeboten. Der umseitig vereinbarte Betrag berücksichtigt dies kalkulatorisch. Aus diesem Grund ist der umseitig genannte Betrag durchgängig in monatlich gleichbleibenden Beträgen zu zahlen, auch während der vorgenannten Zeiten.

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14. Ist ein Lehrkraftwechsel erforderlich, wird der Unterrichtsvertrag davon nicht berührt. Dasselbe gilt bei Krankheit oder längere Abwesenheit des Trainers.

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15. Zehnerkarten werden auf den Namen des Kunden ausgestellt und berechtigen zur Teilnahme aller Kursangebote. Sie sind nicht übertragbar und sind ab dem Zeitpunkt des Kaufs für vier Monate gültig. Die Auszahlung des Gegenwertes ist ausgeschlossen, ebenso eine Kombination mit anderen Rabatten.

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16. Für Verluste oder Beschädigung der vom Kunden in die Betriebsräume eingebrachten Gegenstände können wir keine Haftung übernehmen, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bewegung und Balance WillIch vor.

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17. Der Teilnehmer bestätigt, dass er sporttauglich ist und sich im Zweifelsfall einer vorherigen ärztlichen Untersuchung unterzogen hat. Er entbindet die Bewegung und Balance WillIch von jeder Haftung, sowie Schäden die durch Inanspruchnahme dritter Seiten dann entstehen, wenn aufgrund eines nicht ausreichenden Gesundheitszustandes die Bewegung und Balance WillIch von Dritten

(Sozialversicherungsträger u.a.) in Anspruch genommen wird.

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18. Für Unfälle und Verletzungen während des Unterrichts haftet die Bewegung und Balance WillIch nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Aufsichtspflicht über Minderjährige vor und nach dem Unterricht kann von der Bewegung und Balance Willich nicht übernommen werden. Eine Haftung ist ausgeschlossen, dies gilt auch für Unfälle.

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19. Die Zusammenarbeit mit Krankenkassen und das Erfüllen der Kriterien des Leitfadens für Primärprävention §20 SGB V Abs.1 und 2 schaffen die Voraussetzungen, dass einige Kurse für Kursteilnehmer gefördert werden können. Diese Kurse werden werden gesondert

gekennzeichnet.

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20. Die Bewegung und Balance WillIch schuldet keinen Trainingserfolg oder Schmerzlinderung, sondern nur die Durchführung des Trainings unter Anleitung.

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21. Die Rechtsbeziehungen zwischen unseren Kunden und uns unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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22. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, gleich welcher Art, die sie aus den getroffenen Vereinbarungen ergeben, ist für alle Kunden Willich, auch wenn sie Vollkaufleute sind oder wenn sie keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt einer etwaigen Klageerhebung nicht bekannt ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so werden davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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Willich im Mai 2019

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